Die Kaufleute unterschieden sich nicht nur nach ihrer Zugehorigkeit zu jener oder anderer St"adtgemeinde, sondern auch nach ihrer Sozialen Stellung. Die Hauptgrappe des Kaufmannsstandes, der in Nowgorod handelte, bildeten die s.g. «Meistermanner» — selbststandige Kaufleute, die ihr eigenes Kapital und eigene Waren hatten. Jeder von ihnen durfte zwei Manner mitbringen, die «Knecht» oder «Knabe» (wortlich «Diener», «Gesinde») hiessen, die nicht die Funktionen der Eigendiener des Kaufmannes erfullten, sondern als Geschaftsgehilfen auftraten. Ein anderer Fall waren die «Junge», d.h. junge Manner, die das Handeln erlernten und den selbststandigen Kaufleuten halfen.

In der Bltitezeit der Hanse war es "ublich, dass in den gotl"andischen und deutschen Hofen gleichzeitig 150–200 Leuten wohnten. z.B. im Winter 1336–1337 befanden sich am Hof 160 Personen, im Jahre 1425 waren dort zwischen 116 und 150 Leute; die grosste Zahl von 200 Leuten nennt eine Urkunde aus dem Jahre 1439. Mit dem Verfall des Kontors im XV. J., war die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen, merk-lich zurtickgegangen, was in Schra seine Spuren hinterliess.

Es wurde zuerst nicht verboten, bei Mangel an Unterkunftsplatze an den gotl"andischen und deutschen Hofen in den Hofen von Nowgorodern abzusteigen. Die Tatsache, dass die deutschen Kaufleute bei den Nowgorodbewohner untergebracht wurden, wurde mit den Ausgrabungen 1972–1974 auf einem mit den deutschen Handelshof benachbarten Grundstuck belegt, das auf der heutigen Michajlovskaja-Strasse liegt. Man hat aber all-mahlich ein Verbot f"ur die Hanseater eingesetzt, die nowgoroder H"ofe f"ur Unterkunft und Warenlagerang zu benutzen. Diese Beschrankung wurde dadurch ins Leben gerafen, dass in der ersten Halfte des XV Jahrhunderts, als die Handelsverbote gegen Nowgorod hinter ein ander folgten, es doch Kaufleute gab, die trotz diesen Verbotes, nach Nowgorod kamen und ihre Waren in den russischen Hofen lagerten. Aus den Jahren 1421 und 1431 wurden zwei Briefe der Kaufmannschaft des hanseatischen Kontors auf-bewahrt, die die bei den Russen untergebrachten Kaufleute verklagte. Das hat dazu geftihrt, dass die livl"andischen St"adte an der Tagung in Wolmar 1434 eine Entscheidung getroffen haben, die Lagerung der deutschen Waren in den russischen Hofen zu verbieten und die Nichterfullung dieses Beschlusses zu bestrafen.

In der Jahrhundertwende XIV—XV J. entstanden allmahlich in den Grossstadten Deutschlands die Kaufrnannsvereinigungen, die sich auf den Handel mit bestimmten St"adten oder mit bestimmten Landern speziali-sierten. Anfang des XV. Jahrhunderts gab es nur in Ltibeck ca. 10 Vereinigungen dieser Art, darunter waren auch die nowgoroder Vereinigung. Die mit Nowgorod handelnden Kaufleute hiessen «Nowgorodfahrer». In Strahlsund in der kaufmannischen Nikolauskirche befindet sich tiber den Banken der in Nowgorod tatigen Kaufleute ein holzerner Schnitzfries. Der Schnitzfries stellt die Nowgoroder dar, die nach Pelztieren jagen, Honig sammeln und diese Waren zum deutschen Hof bringen.

Die Unterkunftsbedingungen wurden f"ur die deutschen Kaufleute in Nowgorod einerseits durch die Interessen der hanseatischen Kaufmannschaft und durch die am Hof ublichen Ordnungen bestimmt. Anderseits hingen sie von den Verhaltnissen mit den Einwohnern und Kaufleuten von Nowgorod und von den Anordnungen der nowgoroder Behorden ab. Die hanseatischen St"adte strebten immer nach dem Monopolhandel mit Nowgorod, deshalb versuchten sie jegliche Konkurenz sowohl von der Seite der Nichthanseater, als auch innerhalb der hanseatischen Gesellschaft auszuschliessen. So wurde z.B. die Aufenthaltsfrist in Nowgorod auf eine Saison, d.h. auf eine Winter- oder Sommerperiode begrenzt. Ausnahmsweise durften die Kaufleute in Novgorod ein Jahr lang bleiben, aber auf keinen Fall langer, sonst verlor der Kaufmann das Recht, das Kontor zu besuchen. Der Wert der einzuf"uhrenden Waren wurde auch auf maximal 1000 Mark beschrankt. Dem diese Regel verletzteden Kaufmann wurde die Ware entzogen und ging zu Hofbesitz "uber. Der Schuldi-ge durfte aufierdem k"unftig keine Waren nach Nowgorod bringen. Diese Massnahme wurde durch die Sorge um die Beibehaltung und Gewahrleistung der stabilen Preisen auf die hanseatischen Waren bedingt. Nur in der Krisesituation, als der Hansehandel allmahlich in Verfall geriet, erlaubten die St"adte, den Warenwert bis zu 1500 Marken zu erhohen.

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