Die 30-er Jahre des XV. Jahrhunderts wurden zum Wendepunkt in der Geschichte des nowgorod-hanseatischen Handels. Als Folge der er-hohten Konkurrenz von Seiten der rasant wachsenden Niederlanden lasst in dieser Zeit die Rolle der Hanse im gemeinen Ostseehandel nach. Das widerspiegelte der Zustand des Hansekontors in Nowgorod. Da der Mittelpunkt des nowgorod-hanseatischen Handels zu dieser Zeit in die livl"andischen St"adte verlagert wurde, verringerte sich bemerkbar die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen. In diesem Zusemmenhang wurde die frtiher festgelegte Wahlordnung der Gemeindevorsteher und deren Heifer oft verletzt und das Kontor blieb ohne Ftihrung. Dies alles zwang die livl"andischen St"adte, die im Grunde genommen die einzelne Kontors-leiter waren, neue Amter im Petrushof zu schaffen. Aus Mangel an den traditionellen gewahlten Gemeindevorstehern sollten sie ihre Funktionen ausuben. Als ein neues Amt wurde «Vorstehender» genannt, der f"ur die Befolgung von Schra, f"ur die rechtzeitige Steuer- und Busszahlung sorgte, die Strafen bestimmte, d.h. die Gerichtsmacht im Handelshof aus"ubte.

Der Niedergang des Kontors zeitgte sich im Ausseren in den Hofsord-nungsverletzungen von den einzelnen, besonders jungen, Kaufleuten. Die Beschltisse von Schra wurden vernachlassigt, was durch den Mangel an einer festen Macht zu erklaren ist. Die jungen Manner, die dort den Handel erlernten, hielten sich am Handelshof langer auf als die festgesetzte Frist es zuliess. Sie verkauften Wein und Bier in den Fassern und in Eimern und trieben Gluckspiel, was laut Handelshofverordnungen verboten war.

Die Lage der deutschen Handelsleute in Nowgorod verschlechterte sich mit jedem Jahr. Bei der Errichtung der neuen Pforte am gotl"andischen Hof brach ein scharfer Streit 1439 zwischen den Kaufleuten und den Strassenaltesten (Gemeindevorstehern) der Michailovskaja Strafie, der bild-reich in einem Bericht der Kaufleute nach Derpt und Revel beschrieben wurde. Es ging um die deutsche Aneignung des Strassenterritoriums wah-rend des Pfortebaus. In der Tat war die Flache des vereinnahmten Grund-stuckes winzig, ja nur Handflache. Bei der Errichtung des Pfortepfostens gingen die neuen Pfeiler nicht in das alte Loch, deshalb war es notwendig, das Holzpflaster an der Michajlovskaja Strasse ein bisschen zu behauen. Das hat die stark negative Reaktion der Nowgoroder hervorgerufen, die den Posadnik und Tausendf"uhrer f"ur die Hilfe angerufen haben. Es ging nat"urlich nicht um die Grosse des eingenommenen Territoriums, sondern urns Prinzip. Die Verhaltnisse mit den deutschen Kaufleuten wurden in diesen Jahren standig von der gegenseitigen Beschlagnahme und von den Verhaftungen der Kaufleute; von den Vorw"urfen, die Waren seien minderwertig begleitet. Die Nowgoroder wollten auf keinen Fall den Deutschen nachgeben und dies zeigte sich in jeder Kleinigkeit.

Die bedeutenden Anderungen, die im Handel zwischen Hanse und Nowgorod in der ersten Halfte des XV. Jahrhunderts stattfanden haben, verlangten die Anderung des existierenden Statutes des Handelshofes. Die Frage der neuen Schrafassung wurde an einigen livl"andischen Tagungen, anfangend im Jahre 1450, betrachtet. Als die livl"andischen St"adte die offizielle Verwaltungsmacht im nowgoroder Kontor bekamen, strebten sie offensichtlich danach, es juristisch in einer neuen Schrafassungen zu fixieren. Die in Pernau 1465 stattgefundene Tagung hat die Entscheidung getroffen, die neue Fassung von Schra vorzubereiten. Die Quellen berichten, Derpt, Revel, Lubeck und die anderen 73 St"adte haben schon im Jah-rel466 zusammen mit den Kaufleuten eine neue Schra f"ur den Handelshof veroffentlicht.

Die Veranderungen in dem Hansekontor in Nowgorod betrafen auch die Ordnung selbst, den Handel zu f"uhren. Es wurde z.B. noch am Anfang des XIV. Jahrhunderts ein Beschluss gefasst, der verbot, einen Makler am Handelshof zu haben, d.h. einen Vermittler zwischen dem Kaufer und Verkaufer. Die Makler wurden aber zur Mitte des XV. Jahrhunderts am Handelshof gesetzlich festgelegt. Zum ersten Mai wurden sie in der Urkunde aus dem Jahre 1437 erwahnt. 1452 wurde eine Maklersordnung am Petrushandelshof festgelegt, in deren die Rechte und Verpflichtungen des Geschaftsvermittlers bestimmt wurden.

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