Die stabilen Beziehungen zwischen den Partnern waren entstanden erst ein Jahrzehnt nach dem Abschluß des Niebursfriedens. Nach der Kla-ge des Nowgoroders Ivan Kotscherin haben die Nowgoroder im Dezember 1403 den deutschen Kaufleuten die Ausreise aus Nowgorod verboten. Die Handelsbeziehungen wurden 1406 besonders kompliziert, als der Krieg Litauens und dem deutschen Orden gegen Pleskau ausgebrochen war. Obwohl die Nowgoroder den Hansekaufleuten versprochen hatten, den «freien Weg» in ihre Gebieten zu gewahrleisten, wurden die deutschen Kaufleute im Fruhling 1406 in Nowgorod wieder verhaftet. Die Instabile Lage der deutschen Kaufleute in Nowgorod dauerte einige Jahre, und erst im August 1409 wurden die Beziehungen besser, als eine Vertragsurkun-de über eine gegenseitige Ruckgabe aller eroberten Waren unterzeichnet wurde.

In der Zwischenzeit wuchs in Nowgorod standig die Unzufriedenheit mit den Handelsbedingungen, die durch das im August 1409 abgeschlossenen Abkommen nicht liquidiert worden sind. Deshalb verscharften die Nowgoroder nicht nur die Handelsregel, sondern trieben Anfang 1410 4 Wochen uberhaupt keinen Handel. Als Folge dessen sammelte sich eine große Warenmenge in den Hofen der deutschen Kaufleute und die Petruskirche war voll davon. Die Nowgoroder hofften, die Ankunft der Sommerhandler werde die Hanseaten dazu zwingen, zurtickzustecken und die Forderungen der Nowgoroder zu akzeptieren. Nowgorod versuchte die Hanse auf verschiedenste Art und Weise zu beeinflufien. Dabei wurden die Ansprüche bezüglich der Handelsangelegenheiten und der Organisation und des fünktionieren des Hansekontors angehoben. Die Sache ist die, daß der Handelshofkommis kein Recht hatte, Handel zu treiben. Um die Kosten zu ersetzen, wurde es ihm doch erlaubt, ein Wirtshaus im Hof zu haben. Die Einnahmen vom Wirtshausgeschaft durfte er behalten. In der beschriebenen Periode verlangten die Nowgoroder, die Schließung des Wirtshauses, das ihrer Meinung nach Unruhen verursachte, weil auch die Russen das Lokal gerne besuchten.

Es kam im Jahre 1416 zu einem weiteren Bruch der guten Verhaltnisse zwischen der Hanse und Nowgorod, infolge dessen zuerst die livlandi-schen und spater aucn alle Hansestadte ein Verbot erklarten, mit Nowgorod Handel zu treiben. Nowgorod hat seinerseits den Nowgorodern verboten, nach Polozk und Pleskau zu reisen, wo sie die deutschen Kaufleute treffen konnten.

Hervorstechend in diesem Konflikt war die Tatsache, dass die livländischen Städte selbststandig, ohne Lübeck etwas mitzuteilen, eine Handelsblockade erklarten. Die Tatsache unterstreicht Vonnachtstellung in dieser Periode im Handel zwischen der Hanse und Nowgorod. Bei der Beilegung des Konfliktes waren auch ausschließlich die livländischen Städte tatig. 1417 haben gerade die Botschafter aus Revel den nachsten Friedensvertrag auch ohne Sanktionen der Hanse unterzeichnet. Die Han-delsbeziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse wurden also wieder-hergestellt und das Leben des deutschen Handelshofes wurde neu belebt.

Die 30-er Jahre des XV. Jahrhunderts wurden zum Wendepunkt in der Geschichte des nowgorod-hanseatischen Handels. Als Folge der er-hohten Konkurrenz von Seiten der rasant wachsenden Niederlanden lasst in dieser Zeit die Rolle der Hanse im gemeinen Ostseehandel nach. Das widerspiegelte der Zustand des Hansekontors in Nowgorod. Da der Mittelpunkt des nowgorod-hanseatischen Handels zu dieser Zeit in die livländischen Städte verlagert wurde, verringerte sich bemerkbar die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen. In diesem Zusemmenhang wurde die frtiher festgelegte Wahlordnung der Gemeindevorsteher und deren Heifer oft verletzt und das Kontor blieb ohne Ftihrung. Dies alles zwang die livländischen Städte, die im Grunde genommen die einzelne Kontors-leiter waren, neue Amter im Petrushof zu schaffen. Aus Mangel an den traditionellen gewahlten Gemeindevorstehern sollten sie ihre Funktionen ausuben. Als ein neues Amt wurde «Vorstehender» genannt, der für die Befolgung von Schra, für die rechtzeitige Steuer- und Bußzahlung sorgte, die Strafen bestimmte, d.h. die Gerichtsmacht im Handelshof ausübte.

Der Niedergang des Kontors zeitgte sich im Außeren in den Hofsord-nungsverletzungen von den einzelnen, besonders jungen, Kaufleuten. Die Beschltisse von Schra wurden vernachlassigt, was durch den Mangel an einer festen Macht zu erklaren ist. Die jungen Manner, die dort den Handel erlernten, hielten sich am Handelshof langer auf als die festgesetzte Frist es zuließ. Sie verkauften Wein und Bier in den Fassern und in Eimern und trieben Gluckspiel, was laut Handelshofverordnungen verboten war.

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