Die Lage der deutschen Handelsleute in Nowgorod verschlechterte sich mit jedem Jahr. Bei der Errichtung der neuen Pforte am gotländischen Hof brach ein scharfer Streit 1439 zwischen den Kaufleuten und den Straßenaltesten (Gemeindevorstehern) der Michailovskaja Strafie, der bild-reich in einem Bericht der Kaufleute nach Derpt und Revel beschrieben wurde. Es ging um die deutsche Aneignung des Straßenterritoriums wah-rend des Pfortebaus. In der Tat war die Flache des vereinnahmten Grund-stuckes winzig, ja nur Handflache. Bei der Errichtung des Pfortepfostens gingen die neuen Pfeiler nicht in das alte Loch, deshalb war es notwendig, das Holzpflaster an der Michajlovskaja Straße ein bisschen zu behauen. Das hat die stark negative Reaktion der Nowgoroder hervorgerufen, die den Posadnik und Tausendführer für die Hilfe angerufen haben. Es ging natürlich nicht um die Große des eingenommenen Territoriums, sondern urns Prinzip. Die Verhaltnisse mit den deutschen Kaufleuten wurden in diesen Jahren standig von der gegenseitigen Beschlagnahme und von den Verhaftungen der Kaufleute; von den Vorwürfen, die Waren seien minderwertig begleitet. Die Nowgoroder wollten auf keinen Fall den Deutschen nachgeben und dies zeigte sich in jeder Kleinigkeit.
Die bedeutenden Anderungen, die im Handel zwischen Hanse und Nowgorod in der ersten Halfte des XV. Jahrhunderts stattfanden haben, verlangten die Anderung des existierenden Statutes des Handelshofes. Die Frage der neuen Schrafassung wurde an einigen livländischen Tagungen, anfangend im Jahre 1450, betrachtet. Als die livländischen Städte die offizielle Verwaltungsmacht im nowgoroder Kontor bekamen, strebten sie offensichtlich danach, es juristisch in einer neuen Schrafassungen zu fixieren. Die in Pernau 1465 stattgefundene Tagung hat die Entscheidung getroffen, die neue Fassung von Schra vorzubereiten. Die Quellen berichten, Derpt, Revel, Lubeck und die anderen 73 Städte haben schon im Jah-rel466 zusammen mit den Kaufleuten eine neue Schra für den Handelshof veroffentlicht.
Die Veranderungen in dem Hansekontor in Nowgorod betrafen auch die Ordnung selbst, den Handel zu führen. Es wurde z.B. noch am Anfang des XIV. Jahrhunderts ein Beschluß gefasst, der verbot, einen Makler am Handelshof zu haben, d.h. einen Vermittler zwischen dem Kaufer und Verkaufer. Die Makler wurden aber zur Mitte des XV. Jahrhunderts am Handelshof gesetzlich festgelegt. Zum ersten Mai wurden sie in der Urkunde aus dem Jahre 1437 erwahnt. 1452 wurde eine Maklersordnung am Petrushandelshof festgelegt, in deren die Rechte und Verpflichtungen des Geschaftsvermittlers bestimmt wurden.
Die zweite Halfte des XV. Jahrhunderts war, auch so wie die früheren Perioden, voll von den unendlichen Konflikten. Die Streitigkeiten, in den Verhaltnissen zwischen Nowgorod und Hanse tauchten wegen der Nichtbefolgung der Handelsregel, wegen der schlechten Warensqualitat usw. auf. In jedem Vertrag wurden die Bedingungen wiederholt, die Kriegs-handlungen sollten die Anreise der Kaufleute in Nowgorod nicht beeinflußen. Ungeachtet dessen wirkten sich die Kriegskonflikte zwischen Nowgorod und dem Orden standig negativ für den Handel aus. Die Forscher weisen darauf hin, dass die Konzentration des hanseatischen Handels in den Handen der livländischen Städte zu deren engen Abhangigkeit von den Beziehungen zwischen Nowgorod und dem Orden führte. Der Orden versuchte schon seit langem den nowgorod-hanseatischen Handel zu beeinflußen. Besonders pragnant kam diese Abhangigkeit am Ende der 30-er, in den 40-ern Jahren des XV. Jahrhunderts zur Geltung. So z.B. folgten 1439, 1440 die Verbote von der Seite des Ordens, Salz und Pferde nach Russland einzuführen. Im Jahre 1441 wurden die deutschen Kaufleute in Nowgorod verhaftet. Das war die Antwort auf die den Nowgorodern in Revel und Narva zugefugten Beleidigungen. Die Lage der Hanseater verschlechterte sich nach den mißlungenen Verhandlungen zwischen den Botschaftern aus Nowgorod und der des livländischen (Deutschen) Ordens in Narva 1442 so sehr, dass der Handeslhofkommis nach Derpt mitteilte, die Nowgoroder drohten ihm mit dem Tod.
Es wurde 1443 an der livländischen Tagung in Pernau der Entschluss gefasst, das Kontor in Nowgorod zu schliefien. Riga bat dabei Danzig im Namen aller livländischen Städte, über dieses Verbot die tibrigen hanseatischen Städte zu informieren. Tagungsbeschlusse ordneten den deutschen Kaufleuten an, den Handelshof zu verlassen, die Kirche zu schliefien und die Schltissel wie gewohnlich dem Erzbischog von Nowgorod, dem Archimandrit des Jurij-Klosters zu ubergeben.
Dieser Konflikt war einer der schwersten und mühsamsten in der Geschichte der novgorod-hanseatischen Verhaltnisse, die sich in dieser Zeit so zugespitzt haben, daß die Kirchenbehorde der Städt für die Abwe-senszeit der Deutschen in Nowgorod zum ersten Mai abgelehnt hat, die Schlussel der deutschen Kirche und des Handelshof entgegenzunehmen und zu verwahren, wie es fruher der Fall war.