Die Normativquellen erlauben zu beurteilen, daß die Regelungen der juristischen Verhaltnisse zwischen den ausländischen Gasten und den Nowgorodern, die Beilegung der Auseinandersetzungen in den Handelsangelegenheiten sich vollkommen in der Zustandigkeit von Tausendfuhrer und dem Gemeindevorsteher von Nowgorod befanden. Es wurde in den Paragraphen des Vertrages aus dem Jahre 1262 erwahnt, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und Nowgorodern kam, mußte man zur Johannes-Vorlauferskirche an den Opoki gehen und dort, im Vorhof, vor dem Tausendführer «diesen Streit beenden». Die deutschen Kaufleute beharrten auch standig darauf, daß der kaufmannische Gerichtsort im Hof der Johannes-Vorlauferskirche und niergendwo an-ders, «vor dem Tausendführer und vor zwei deutschen Gemeindevorstehern», sein soil. Es ist dadurch zu erklaren, daß die Handelsstreitereien in der Wirklichkeit zu den Auseinandersetzungen und Konflikten führten, die nach sich auch die Verletzungen der Handels- und Strafgesetzgebung zogen. In dem letzten Fall sollte sich die Behorde von Nowgorod einmischen.

Die Gesamtangaben fast aller Vertragsurkunden von Nowgorod mit den westeuropaischen Geschaftspartnern (beginnend mit der altesten aus dem Ende des XII. Jahrhunderts bis an die Dokumenten des XV. Jahrhunderts) bezeugen, daß die hochsten Behorden von Nowgorod an den Beilegungen der Konfliktsituationen zwischen den Nowgorodern und Auslandern aktiv teilnammen. Unter diesen Behorden konnten

Fürst oder der furstliche Statthalter, Posadnik oder Tausendführer sein. Dies bestatigen auch die Berichte des Hansekontors, die konkrete Falle beschreiben.

Das hanseatische Kontor und die hanseatische Kaufmannschaft in Nowgorod

Das hanseatische Kontor in Nowgorod war neben den Komoren in Bergen, Brugge und London eines der grofiten in Europa. Seinen Kern bildete zweifellos der am Ende des XII. Jahrhunderts gegründete deutsche Handelshof mit der Petruskirche. Der gotländische Hof, der Anfang des gleichen Jahrhunderts eingerichtet wurde, blieb im Besitz von Gotland und wurde den deutschen Kaufleuten vermietet. Die beiden Hofe lagen an der Handelsseite der Städt, nicht weit von dem Jaroslav-Hof: der gotländische Hof befand sich an der stidlichen Seite, an der Küste von WolchoW (wo heute das Hotel «Rossija» steht), der deutsche Hof lag ostlich vom Jaroslav-Hof (gegenüber der Nikolaus-Kathedrale und der Paraskeva-Kirche).

Der gotländische und der deutsche Hofe dienten als eine Art von Fes-tungen für die ausländischen Kaufleute. Sie wurden hoch und fest um-zaunt. Die deutsche Kaufmannschaft sorgte standig für deren gute Erhal-tung, immer wenn das Kontor in Nowgorod existierte. Die Hauptgebaude innerhalb der Hofe waren die Kirche: am gotländischen Hof stand die Olafskirche, am deutschen Hof — die Petruskirche. In der Petruskirche wurden neben der Kontorskasse (Schatz), Kirchenschatz und Hofsarchiv auch die meisten hanseatischen Waren aufbewahrt. Die Kirche selbst dien-te mehrmals als sicherer Zufluchtsort für die deutschen Kaufleute wahrend der Auseinandersetzungen mit den Nowgorodern, wortiber verschiedenste Quellen berichten.

Es befanden sich in den Hofen neben den Kirchen auch Wohngebaude, Speicher für die Warenlagerung (z.B. Salzspeicher an dem gotländischen Hof), eine Bierbrauerei, eine Mtihle und sogar ein Krankenhaus. Man bekamm einige konkrete Vorstellungen, wie die Anlagen und Gegenstande im Alltag der hanseatischen Kaufleute waren, dies geschah wahrend der Ausgrabungen des gotländischen Hofes 1968–1970. Innerhalb von 3 Jahren wurde ein Grundstuck mit der Flache von 552 m2 erforscht, auf dem man wahrend der Ausgrabungen einen Pfahlzaun, zwei Blockhauser, die Ruine eines Steinturmes und eine große Sammlung der westeuropaischen Gegenstande entdeckt hat.

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